Rossotrudnitschestwo führt in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation, dem Ministerium für Kultur, der Föderalen Archivagentur und der Regierungskommission für Angelegenheiten der Landsleute im Ausland die Organisation für die Arbeit der Bewahrung und Unterstützung von Denkmälern und Grabstätten im Ausland mit historischer Relevanz für Russland durch.
Die Aktivitäten der Agentur Rossotrudnitschestwo sind durch den Beschluss der Regierung Russlands vom 31. Mai 2010 № 379 mit den Regeln der Organisation der Arbeit für Bewahrung und Unterstützung von historischen Denkmälern und Grabstätten für die Russische Föderation im Ausland geregelt. Das Dokument definiert den Ablauf der Arbeitsorganisation in anderen Ländern und die spezifischen Objekte, etwa historische Friedhöfe, Teilbereiche und individuelle Gräber auf Friedhöfen mit Ausnahme von Grabstätten, die als Militärgräber und neue Gräber klassifiziert sind.
Finanzielle Unterstützung für die Deckung der Ausgaben wird von den Fonds der Agentur Rossotrudnitschestwo und deren Stellen im Ausland geboten.
Das Dekret der Regierung Russlands vom 11. November 2011 № 1948-p bestätigt die Liste von Grabstätten im Ausland mit historischer Relevanz für die Russische Föderation. Nach Angaben der aktuellsten Daten inkludiert die Liste Grabstätten in 13 Ländern: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Ägypten, Italien, Makedonien, Marokko, Niederlande, Polen, Serbien, Tunesien, Türkei und die Tschechische Republik.
Die Verlängerung der Liste wird prognostiziert. Die Regierungskommission für Angelegenheiten der Landsleute im Ausland führt auf Vorschlag der Agentur Rossotrudnitschestwo die Selektion von Grabstätten durch. Die Hauptkriterien sind die historische Relevanz der Beiträge der begrabenen Individuen im Bereich Wissenschaft, Kultur, Kunst und dem geistigen Leben Russlands und den Ländern, in denen sich die Grabstätten befinden. Dies soll zur Stärkung der Beziehungen zwischen Russland und anderen Ländern beitragen.